Sie wollen aus Ihrer Wohnung ausziehen
Folgende Unterlagen sollten Sie zusammenstellen und bei einem Auszug mitnehmen:
• Heiratsurkunde
• eigene Geburtsurkunde
• Geburtsurkunden der Kinder
• Ausweis/Pass
• Kinderausweis/Pass
• Impfpass
• Schulzeugnisse
• Vorsorgeheft der Kinder
• Krankenversicherungskarte
• Lohnsteuerkarte
• Rentenversicherungsunterlagen
• Arbeitspapiere/Zeugnisse
• evtl. vorhandener Ehevertrag oder sonstige Vereinbarungen
• Eigene Einkommensnachweise
• Einkommensnachweise des Ehepartners in Kopie
• Steueridentifikationsnummer
• Steuerbescheid
• Unterlagen zu Finanzen und Vermögen, wie z. B. Sparbücher, Bausparverträge,
Lebensversicherungspolicen, Policen zu sonstigen Versicherungen sowie Belege
über besondere Belastungen, z. B. Kredite
Der Auszug aus der Ehewohnung und die Finanzen
Wenn Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen wollen, kann es Probleme wegen
der zukünftigen Mietzahlungen geben. Grundsätzlich führt Ihr Auszug, wenn Sie
gemeinsam mit dem Ehemann den Mietvertrag unterschrieben haben, nicht zu einer
Änderung des Mietverhältnisses zum Vermieter/zur Vermieterin. Auch nach dem Auszug
aus der Wohnung haften Sie noch für die Pflichten aus dem Mietvertrag. Das bedeutet:
Zahlung der Miete, Nebenkosten, Reparaturen, Schadensersatz und Renovierungs-
arbeiten.
Es ist ratsam, mit dem Vermieter/der Vermieterin eine schriftliche Vereinbarung zu treffen,
nach der der Mann das Mietverhältnis alleine fortsetzt. Hierbei müssen der Ehemann und
der Vermieter/die Vermieterin zustimmen. Dann sind Sie bezüglich der Wohnung bei allen
zukünftigen finanziellen Forderungen vom Vermieter/von der Vermieterin nicht mehr zu
belangen.
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