Einem barunterhaltspflichtigen Elternteil muss für sich selbst ein Betrag von 1.000,-
€
gegenüber einem minderjährigen Kind oder Kind in der Schulausbildung bis zum
21. Lebensjahr, das zu Hause lebt, verbleiben (notwendiger Selbstbehalt).
Einem unterhaltspflichtigen Elternteil muss gegenüber dem Ehepartner ein Betrag von
1.100,-
€
verbleiben.
Einem unterhaltspflichtigen Elternteil muss gegenüber einem volljährigen Kind ein Betrag
von 1.200,-
€
verbleiben.
Bei Arbeitslosigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils reduziert sich der Selbstbehalt
auf 800,-
€
gegenüber minderjährigen Kindern und Kindern bis zum 21. Lebensjahr in
Schulausbildung und auf 1.000,-
€
gegenüber dem Ehepartner.
Auswirkung auf so genannte Alttitel
Es existieren nach wie vor zahlreiche Titel, die den Kindesunterhalt noch als Prozentsatz
der Regelbeträge ausweisen. Die Fortgeltung und die Vollstreckungsfähigkeit dieser Titel
ist durch § 36 Nr. 3 EGZPO auch für die Zeit nach Inkrafttreten des Unterhaltsrechts-
änderungsgesetzes ab dem 01.01.2008 sichergestellt.
Wegen der Einzelheiten des Umrechnungsverfahrens können Sie sich an Ihr zuständiges
Jugendamt wenden.
In 2009 und auch in den Folgejahren ist eine erneute Umrechnung der Alttitel nicht mehr
erforderlich. Die auf der Basis der Werte von 2008 ermittelten Prozentsätze gelten fort.
In 2009 und in den Folgejahren ist nur noch eine Anpassung auf veränderte Mindest-
unterhaltssätze und/oder Kindergeldbeträge erforderlich.
18
Mindest-
unterhalt
Einkommen 3. Altersstufe (12 - 17 Jahre) 4. Altersstufe (ab 18 Jahre)
Prozent-
wert %
Bereinigtes
Netto bis
€
Mindest-
unterhalt
€
Abzug
Kinder-
geld
€
Zahl-
betrag
€
Mindest-
unterhalt
€
Abzug
Kinder-
geld
€
Zahl-
betrag
€
100
bis 1500 426
92
334
488
184
304
105
1500 - 1900 448
92
356
513
184
329
110
1900 - 2300 469
92
377
537
184
353
115
2300 - 2700 490
92
398
562
184
378
120
2700 - 3100 512
92
420
586
184
402
128
3100 - 3500 546
92
454
625
184
441
136
3500 - 3900 580
92
488
664
184
480
144
3900 - 4300 614
92
522
703
184
519
152
4300 - 4700 648
92
556
742
184
558
160
4700 - 5100 682
92
590
781
184
597
G
R
U
P
P
E
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10