über die Geltung deutschen Rechts enthält, sollte am besten vor oder kurz nach der Heirat
geschlossen werden. Im Scheidungsfall gilt dann für die Ehezeit deutsches Recht.
Eine inhaltliche, selbst verkürzte Darstellung verschiedener ausländischer Ehe - und
Scheidungsvorschriften ist im Rahmen dieser Informationsbroschüre, die nur einen
groben Überblick vermitteln soll, nicht möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis wird nach einer Trennung nur dann als eigenständiges Auf-
enthaltsrecht verlängert:
• wenn die Ehe seit zwei Jahren bestanden hat.
• wenn unabhängig von der Ehezeit eine so genannte „außergewöhnliche Härte“
vorliegt.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, bei derart gelagerten Fällen anwaltlichen Rat in Anspruch
zu nehmen.
Ein neuer Name nach der Scheidung
Nach der Ehescheidung können Sie auf Wunsch wieder ihren Geburtsnamen annehmen.
Das ist unkompliziert und muss nur noch nach Vorlage des rechtskräftigen Scheidungs-
urteils, Stammbuch und der Heiratsurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt
werden. Die Kosten einer Namensänderung sind vom Fall abhängig. Die zuständige Stelle
können Sie über die Gemeinde erfragen.
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