Unterhalt
Reform des Unterhaltsrechts
Es wird nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden.
Hinsichtlich der Dauer des Unterhalts werden alle Elternteile gleich behandelt, egal ob
sie verheiratet waren oder nicht.
Der Kindesunterhalt wird zudem durch eine gesetzliche Definition eines einheitlichen
Mindestunterhalts für minderjährige Kinder bestimmt. Der Kindesunterhalt ist vom Alter
des Kindes abhängig.
Unterhaltsansprüche der Kinder – d. h. minderjähriger Kinder und Jugendlicher bis zum
vollendeten 21. Lebensjahr, die noch zur Schule gehen und bei ihren Eltern wohnen -
haben immer Vorrang vor den Ansprüchen anderer Unterhaltsberechtigter, z. B. den Ehe-
partnern. Diese Neuregelung des Gesetzes wird sich insbesondere in den so genannten
Mangelfällen auswirken, in denen der Unterhalt nicht für alle Unterhaltsberechtigten
ausreicht. Dies entspricht dem Ziel des Gesetzgebers, die Kinder finanziell besser abzu-
sichern.
Unterhalt für die Kinder
Der Unterhalt für die Kinder ändert sich nach der Scheidung nicht. Während der Trennung
ergangene Beschlüsse des Gerichts oder erstellte Jugendamtsurkunden bleiben wirksam.
War der Unterhalt noch nicht geregelt, entscheidet das Gericht auf Antrag darüber.
Die Höhe des Unterhalts
Die Höhe des Unterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen
Elternteils in Abhängigkeit vom Alter des Kindes.
Der Mindestunterhalt stellt fest, welchen Unterhaltsbedarf ein Kind in einem bestimmten
Lebensalter mindestens hat.
Gesetzlicher Mindestunterhalt für Kinder
Schon seit 01.01.2008 hat der Gesetzgeber einen gesetzlichen Mindestunterhalt für
minderjährige Kinder festgelegt. Minderjährige Kinder können von einem Elternteil
Unterhalt verlangen, auch wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
Zum 01.01.2009 ist das Familienleistungsgesetz in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz
wurden das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht, aus dem sich die Mindest-
unterhaltssätze für minderjährige Kinder errechnen.
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