Trennungsunterhalt
Für die Zeit des Getrenntlebens bis zur Rechtskraft der Ehescheidung können Sie für sich
bei Vorliegen von Bedürftigkeit grundsätzlich Unterhalt (Trennungsunterhalt) von Ihrem
Mann verlangen. Die Kinder haben, wenn diese bei Ihnen leben, einen Unterhaltsanspruch
gegen ihren Vater bis zum Ende einer Ausbildung (Kindesunterhalt).
Der Trennungsunterhalt richtet sich grundsätzlich nach dem Lebensstandard und der
Rollenverteilung in der Ehe.
Der Trennungsunterhalt und der nachehelichen Unterhalt betragen grundsätzlich 3/7 der
Differenz der bereinigten durchschnittlichen Nettoeinkommen von Ihnen und Ihrem Ehe-
mann/Ihrer Ehefrau.
Die Reform des Unterhaltsrechts ab 01.01.2008 betrifft weitestgehend die Zeit ab Rechts-
kraft der Scheidung (nachehelicher Unterhalt, siehe Seite 20).
Teilung der Haushaltsgegenstände
Wollen Sie eine eigene Wohnung beziehen, werden Sie nicht nur Ihre persönlichen Dinge
mitnehmen wollen. Zu den persönlichen Dingen gehören Schmuck, Kleidung, Dokumente,
Familienandenken, Geschenke. Auch der Hausrat, also Möbel, Haushaltsgeräte und
Geschirr, sollten beim Auszug aufgeteilt werden.
Wenn die Kinder bei Ihnen leben sollen, haben Sie einen Anspruch darauf, alle Gegen-
stände mitzunehmen, die Sie zur Führung eines eigenen Haushalts dringend benötigen.
Falls die Kinder mit Ihnen ausziehen, gehört dazu die Kinderkleidung und die Kinder-
zimmereinrichtung, aber auch die Waschmaschine und der Wäschetrockner.
Wenn Sie sich nicht einigen, können Sie bei Gericht einen Antrag auf Verteilung der
Haushaltsgegenstände stellen. Es gilt das Prinzip der Billigkeit, das heißt, die Verteilung
sollte sinnvoll sein und sich wertmäßig entsprechen.
Wichtig ist es daher, beim Auszug eine Liste des gesamten Hausrats anzufertigen, denn
manchmal dauert ein Gerichtsverfahren länger und Sie sollten sich dann erinnern können,
welche Gegenstände Sie wünschen.
Soll das Gericht bereits während des Getrenntlebens die Haushaltsgegenstände verteilen,
kommt es nur zu einer vorläufigen Nutzungsregelung für die Zeit der Trennung. Im Zuge
der Scheidung kommt es dann zu einer endgültigen Verteilung der Haushaltsgegenstände.
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