Zum 01.01.2010 wurden das Kindergeld und die Kinderfreibeträge im Rahmen des Wachs-
tumsbeschleunigungsgesetzes erneut angehoben.
Eine erneute Anhebung wird es vermutlich zum Juli 2014 geben.
Die neuen Mindestunterhaltssätze betragen ab Januar 2010 in der 1. Altersstufe 317,-
€
,
in der zweiten Altersstufe 364,-
€
, in der dritten Altersstufe 426,-
€
und in der 4. Alters-
stufe 488,-
€
. Sie bilden die Grundlage für die ab 01.01.2010 geltende Düsseldorfer
Tabelle.
Die Düsseldorfer Tabelle wurde zum 01.01.2013 erneut verändert. Die Zahlbeträge für
den Kindesunterhalt sind jedoch gleich geblieben. Verändert haben sich nur die Selbst-
behalte, das sind die Freibeträge für die Elternteile, die Unterhalt zahlen müssen.
Das Kindergeld beträgt für das 1. und das 2. Kind 184,-
€
sowie für das 3. Kind 190,-
€
und ab dem 4. Kind 215,-
€
. Dies hat zur Folge, dass sich die Zahlbeträge des Kindes-
unterhalts, die sich gemäß § 1612b BGB nach Abzug des hälftigen Kindergeldes von den
Bedarfsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle errechnen, erneut verändern (Mindestkindes-
unterhalt minus halbes Kindergeld ergibt den Zahlbetrag für das Kind).
Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist vom Beginn des Monats an maßgeblich, in
dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet hat.
Bei volljährigen Kindern wird das gesamte Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen.
Das volljährige Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern, entsprechend
deren Einkommen.
Düsseldorfer Tabelle
(Gültig ab 01.01.2013)
17
Mindest-
unterhalt
Einkommen 1. Altersstufe (0 - 5 Jahre)
2. Altersstufe (6 - 11 Jahre)
Prozent-
wert %
Bereinigtes
Netto bis
€
Mindest-
unterhalt
€
Abzug
Kinder-
geld
€
Zahl-
betrag
€
Mindest-
unterhalt
€
Abzug
Kinder-
geld
€
Zahl-
betrag
€
100
bis 1500 317
92
225
364
92
272
105
1500 - 1900 333
92
241
383
92
291
110
1900 - 2300 349
92
257
401
92
309
115
2300 - 2700 365
92
273
419
92
327
120
2700 - 3100 381
92
289
437
92
345
128
3100 - 3500 406
92
314
466
92
374
136
3500 - 3900 432
92
340
496
92
404
144
3900 - 4300 457
92
365
525
92
433
152
4300 - 4700 482
92
390
554
92
462
160
4700 - 5100 508
92
416
583
92
491
G
R
U
P
P
E
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10