Berufsausbildung und Arbeitsplatz
Finanzielle Absicherung und Unabhängigkeit sind für viele Frauen nach der Trennung die
wichtigsten Fragen. Unterhalt vom Ehemann und/oder staatliche Hilfen sollte die Frau,
wenn sie ein Recht darauf hat, auch als selbstverständliches Recht in Anspruch nehmen.
Dennoch: Unterhalt wird in der Regel nicht lebenslang bezahlt, staatliche Hilfen können
nicht mehr als das zum Leben notwendige abdecken. Jede Frau sollte daher die Möglich-
keit der Erwerbstätigkeit im Auge behalten. Je kürzer die Familienphase ist, desto größer
die Chance, wieder oder ganz von vorn Tritt zu fassen. Weder Kinder noch das eigene
Alter sollten Frauen den Mut nehmen, sich nach einer existenzsichernden Arbeit umzu-
sehen.
Berufstätigkeit ist für die Sicherung der eigenen Rentenanwartschaften besonders
wichtig. Ohne eine ausreichend sozialversicherungspflichtige Tätigkeit werden Frauen im
Alter keine oder nur eine geringe Rente erhalten.
Besonders alleinerziehende Mütter stehen materiell sehr ungünstig da. Die einzige
Möglichkeit, dauerhaft der Armutsspirale zu entgehen, ist eine existenzsichernde
Erwerbsarbeit. Berufstätige Mütter sind unter der Voraussetzung angemessener und
qualifizierter Kinderbetreuungsmöglichkeiten zufriedener und selbstbewusster, was sich
natürlich auch wieder positiv auf die Kinder auswirkt. Sofern eine angemessene Betreu-
ungsmöglichkeit zur Verfügung steht, sollten Frauen eine Berufstätigkeit unbedingt in
Betracht ziehen.
Nicht in allen Regionen sind diese Kinderbetreuungsangebote optimal vorhanden. Häufig
haben Frauen hier Widerstände zu überwinden. Dabei helfen Institutionen wie das
Jugendamt, die Gemeindevertretung, das Frauenbüro etc.
Zurück in den Beruf
Eine Frau sollte sich auf jeden Fall bei der örtlichen Agentur für Arbeit arbeitslos/arbeits-
suchend melden. Auch wenn sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung ( ALG I)
hat, ist die Arbeitslosmeldung von Bedeutung für
• die Dokumentation von eventueller Ausfallzeit in der Rentenversicherung
• die Finanzierung und Vermittlung einer Fortbildung oder Umschulung
• die Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg durch eine Coachingmaßnahme
• die Vermittlung einer Arbeitsstelle durch die Arbeitsagentur.
Wichtig:
Zum Gespräch bei der Arbeitsagentur sollte ein Nachweis erbracht werden, dass
das Kind während der Berufstätigkeit betreut wird. Hierzu genügt eine formlose Erklärung
etwa der Großeltern oder des Kindergartens.
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