• Bei bestehendem Gewerbe: betriebswirtschaftliche Auswertung/Einnahme-
Überschuss-Rechnung oder Bilanz aller Personen im Haushalt
• Bewilligungs-, Änderungs- oder Endbescheid vom Arbeitslosengeld I aller Personen
im Haushalt
• Bescheide über sonstige Leistungen der Arbeitsagentur aller Personen im Haushalt
• Kündigung des Arbeitgebers oder gültiger Arbeitsvertrag aller Personen im Haushalt
• Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate aller Personen im Haushalt
• sonstige Einkommensnachweise (z. B. Abfindung, Rente, Krankengeld, Mieteinnahmen
bei Immobilienbesitz etc.) aller Personen im Haushalt
• Kindergeldnummer
• Bescheinigung über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
• Scheidungsurteil bzw. Unterhaltstitel
• Schriftverkehr des Rechtsanwaltes bei laufendem Scheidungsverfahren
• Aktuelle Bescheide über Rente, Krankengeld, Wohngeld, Bafög, Bundesausbildungs-
beihilfe etc. aller Personen im Haushalt
• Versicherungspolicen (Hausrat, Haftpflicht, Kfz-Versicherung) aller Personen im
Haushalt
• Sparbücher aller Personen im Haushalt
• Bausparverträge mit jeweils letztem Kontoauszug aller Personen im Haushalt
• Nachweis über aktuellen Bestand an Wertpapieren, Aktien, Fonds, Sparplänen etc.
aller Personen im Haushalt
• Versicherungspolice, aktuelle Rückkaufswerte und Summe der bereits eingezahlten
Beträge aller Renten- und Lebensversicherungen aller Personen im Haushalt
• Kraftfahrzeugbrief, ersatzweise Leasing- oder Kreditvertrag, aller Personen im
Haushalt
• Hauptantrag und Zusatzblätter 1, 2, 3, 5, 7 und 9 vollständig ausfüllen und
unterschreiben
• Basisprofil
• Lebenslauf mit Passfoto
Zu beachten ist, dass
ALG II nicht rückwirkend
gewährt wird. Es ist daher ganz wichtig,
dass Sie mit Ihren Unterlagen zum Amt gehen und den Antrag stellen, auch wenn noch
nicht alle Unterlagen vollständig sind.
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