Regina und Thomas haben jeweils einen Zugewinn von 50.000,-
erzielt. Deshalb müsste
Regina künftig keinen Zugewinnausgleich an ihren Mann zahlen.
Wichtig ist, dass das Endvermögen nicht am Tag der Scheidung berechnet wird, sondern
der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages bei dem anderen Ehegatten der maß-
gebliche Zeitpunkt ist.
Wie wird der Zugewinn berechnet?
Beispiel Zugewinnausgleich
Künftig wird ein sog. Negatives Anfangsvermögen berücksichtigt. Regina und Thomas
haben jeweils einen Zugewinn von 50.000,-
erzielt. Deshalb müsste Regina zukünftig
keinen Zugewinnausgleich an ihren Mann zahlen.
Wann verjährt der Anspruch auf Zugewinn?
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt drei Jahre nach der rechtskräftigen
Scheidung. Das bedeutet bis zu drei Jahren nach der Scheidung können Sie einen
Antrag auf Zugewinnausgleich stellen. Danach aber nicht mehr.
Versorgungsausgleich
Seit September 2009 wird jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht im jeweiligen
Versorgungssystem zwischen den Eheleuten hälftig gestellt. Jeder der Eheleute erhält
dann sein eigenes „Rentenkonto“, also einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen Ver-
sorgungsträger. Das ist der Grundsatz der „internen Teilung“. Er löst das fehlerhafte Prinzip
der Verrechnung aller Anrechte und des Einmalausgleichs über die gesetzliche Renten-
versicherung ab.
Künftig können so auch die Anrechte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge
schon bei der Scheidung vollständig geteilt werden.
Einbezogen werden künftig auch Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Nachträgliche Ausgleichs- und Änderungsverfahren werden weitgehend entbehrlich.
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Anfangsvermögen Frau
0
Anfangsvermögen Mann
-30.000
Vermögens-Zuwachs Frau
50.000
Vermögens-Zuwachs Mann
50.000
Endvermögen Frau
50.000
Endvermögen Mann
20.000
1...,14,15,16,17,18,19,20,21,22,23 25,26,27,28,29,30,31,32,33,34,...44